Kreisgruppe Friedberg e.V. im        bayerischen Jagdverband e.V.t

Trichinenuntersuchung

Wildschwein, Nutria (=Sumpfbiber), Dachs und alle Haarwildarten, die Fleisch konsumieren, unterliegen einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Als potentielle Träger von Trichinen gelten alle Vögel, die als Fleisch- oder Allesfresser Wirtstiere (Wirbeltier, z.B. Mäuse) fressen. Dies trifft insbesondere auf alle einheimischen Greifvögel und Rabenvögel zu. Erlegte und ggf. als Lebensmittel weiter genutzte Rabenvögel sind gem. Anhang III e) iv) der Verordnung (EU) Nr. 2015/1375 - grundsätzlich auf "Trichinenuntersuchung" verpflichtet. 

Trichinen - Untersuchungstelle:       

Tierarztpraxis Doris Bösch-Kraus Hauptstraße 14 in 86415 Merching. Tel. 08233/2117174 - Herr Dr. Ernst Tel. 0173 9092432 wird hier bis auf weiteres die Untersuchungen vornehmen.

Bitte beachten Sie: zur Trichinenbox geht es durch das Gartentor, an der Gebäudeseite entlang - dann rechts um die Hausecke, hier steht die bereitgestellte Trichinenbox (wie gehabt), folgen Sie den angegebenen Anleitungen und Öffnungszeiten!

Trichinenuntersuchung:

Die Entnahme des Zwerchfellpfeiler darf ausschließlich nur durch eine „kundige Person“ mit zusätzlicher Schulung erfolgen. Des Weiteren muss der Entnehmende beim Landratsamt registriert sein. Die Erlaubnis ist nur auf Jagdreviere im Landkreis begrenzt.  

Neue Trichinen - Untersuchungstelle: Tierarztpraxis Doris Bösch-Kraus Hauptstraße 14 in 86415 Merching. Tel. 08233/2117174 - Herr Dr. Ernst Tel. 0173 9092432 wird hier bis auf weiteres die Untersuchungen vornehmen.

– Wildmarke, kleiner Abschnitt, der große verbleibt an der Sau  

– Wildursprungsschein, ausgefüllt und unterschrieben



 Weitere Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Aichach - Friedberg







 

 

 

 

Neuregelung der Probenentnahme durch Jäger für die Untersuchung auf Trichinen

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/hygiene/fleischhygiene/trichinenuntersuchungen/index.htm


Mit der „Ersten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 11.05.2010“ wurden u. a. auch die für Wild geltenden Lebensmittelhygienevorschriften insbesondere hinsichtlich der Untersuchung auf Trichinen und die Probenentnahme durch Jäger geändert. Die Neuregelungen werden von den Behörden ab dem 21.11.2010 angewendet. Die bisher bereits mit der Trichinenprobenentnahme beauftragten Jäger sollen nachfolgend über die Inhalte der Neuregelungen informiert werden, um bei Bedarf eine Beauftragung nach aktueller Rechtslage beantragen zu können.

                                                                      ©  BJV - Jägervereinigung-Friedberg/Bay.  


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