Der Vorsitzende der KRG Friedberg "Fred Steinberger" gratuliert allen Mitgliedern, die im "Januar" Geburtstag haben und wünscht alles Gute, Gesundheit und Waidmannsheil.
ASP: Bayern erhöht Aufwandsentschädigung und bildet Hundestaffel
20.11.2020 Mehr Geld für Jäger: Im Kampf gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest hat Bayern nun weitere Maßnahmen beschlossen........ weiterlesen
Aufwandsentschädigung für Schwarzwild wurde erhöht
15.12.2020 Die Arbeit des BJV trägt Früchte: Vom Bayerischen Kabinett wurde in den Eckpunkten für den Haushalt 2021 die Aufwandsentschädigung für Schwarzwild für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 für ganz Bayern von 20 auf 70 Euro erhöht. Die Aufwandsentschädigung von 100 Euro in Grenzgebieten bleibt unverändert erhalten..
https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/185480/index.php
Jetzt Anträge für Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild stellen!
01.05.2020 Der Landesjagdverband Bayern wird auch in diesem Jahr über seine Schwarzwild-Förderstelle in Mauth, die Auszahlungen einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild für das Jagdjahr 2019/2020 durchführen. Diese Aufwandsentschädigung gibt es nun für das Erlegen von sämtlichen Schwarzwild aller Gattungen.
Was ist eigentlich das nationale Waffenregister?
Vermutlich jeder der rund 1,6 Millionen legalen Waffenbesitzer in Deutschland hat schon einmal etwas vom nationalen Waffenregister, dem NWR gehört. Aber was ist das eigentlich genau und was wird da gemacht und gespeichert?
Verkehrszeichen für Riegel- und Drückjagden
Die Kreisgruppe Friedberg hat zur Absicherung für Drückjagden zwei Korridore bereitgestellt die zur Verkehrsabsicherung einer Drückjagd alle nötigen Verkehrsschilder inkl. Halterung in zweifacher Ausfertigung beinhaltet.
Abholung mit telefonischer Absprache bei Helmut Irlinger abgeholt werden. Vor der Rückgabe werden fehlende Schilder kostenpflichtig nachbestellt.
Ansprechpartner und Abholort: Helmut Irlinger Ehgartenstraße 45 86438 Kissing Tel. 08233 600518 Mobil 0172 8205088
Wir möchten darauf hinweisen, dass der verantwortliche Aufsteller den Kurs erfolgreich abgeschlossen haben muss!
27. April 2020 COVID-19 kostet momentan viele Nerven. Auch uns Jäger. Was dürfen wir noch in Zeiten von sozialer Distanz?.... weiterlesen
aufgrund einer ministeriellen Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 werden der Landesjägertag in Lindau und alle Veranstaltungen rund um den Landesjägertag abgesagt. Wir informieren Sie rechtzeitig über einen möglichen neuen Termin.
Aufgrund der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Bayerischen Gesundheitsministeriums wurde der Parteiverkehr in der BJV-Geschäftsstelle eingestellt. Alle Mitarbeiter sind telefonisch und per Mail weiterhin erreichbar. Die Telefonzentrale ist bis auf Weiteres eingeschränkt nur zwischen 8 und 14 Uhr erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse 2019/20
Die Regularien für die Aufwandsentschädigung Schwarzwild im Jagdjahr 2019/20 werden vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium (StMUV)und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit festgelegt. Noch liegen uns derzeit keine Informationen über die Abwicklung vor. Das heißt, es gibt derzeit auch noch keine Erstattungsanträge für die Aufwandsentschädigung Schwarzwild für das Jagdjahr 2019/20. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir informieren Sie sofort, sobald uns die Regularien bekannt sind und uns der Antrag zur Veröffentlichung vom LGL vorliegt.
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
Änderung und Verbote zum Art. 3 -5. BNatSchG
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-3?AspxAutoDetectCookieSupport=1
20.08.2019 Derzeit werden von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder Beitragsbescheide verschickt. Wir raten Ihnen dringend, innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Wochen Widerspruch dagegen einzulegen.
Durch die Beitragsneuordnung wurden durch die Umstellung der Berechnungsgrundlage von Jagdwert auf Jagdfläche die Beiträge sukzessive von 2013 bis 2018 angepasst. Bei 80 Prozent der Revierinhaber hat dies zu Beitragssteigerungen geführt.
In diesem Jahr sollten die Beiträge eigentlich weitgehend gleich bleiben. Die SVLFG hat den Hebesatz von 6,48 auf 6,59 Euro angehoben. Auch wurden in diesem Jahr erstmalig wieder die Mindest- und Höchstgrundbeitrag erhöht, was insgesamt in einigen Fällen wiederum zu Steigerungen der Gesamtbeiträge führen kann.
Unter Angabe des Aktenzenzeichens des BJV-Musterprozesses S 8 U 5014/15 sollten Sie deshalb unbedingt Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid einlegen. Ein Muster für die Formulierung des Widerspruchs ist anliegend beigefügt.
Wichtig: Der Beitrag ist dennoch zu bezahlen – allerdings mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“. Grundsätzlich ist gegen jeden Beitragsbescheid erneut Widerspruch einzulegen.
Widerspruchsvorlage (PDF-Datei)
Weitere Informationen zum Beitragsbescheid und zur Beitragsberechnung finden Sie unter: https://www.svlfg.de/beitrag-lbg#d62b2aa1
Das bereits etablierte Antrags- und Auszahlungsverfahren für die Jägerschaft hat sich bewährt und wird für die Abrechnung des Jagdjahrs 2018/2019 beibehalten werden, somit bleibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weiterhin die staatliche Abrechnungsstelle.
Aufwandsentschädigung für Schwarzwild:
Weitere Jagdliche Formulare:
https://www.jagd-bayern.de/?page_id=2624&catid=62
Aktuelle Richtwerte zur Schätzung von Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen
Johannes Bayer aus Prittriching, ein Beitrag von Interesse für die Jägerschaft!
Als aufmerksamer Leser und Nutzer eurer Homepage hätte ich einen Beitrag, der für viele Jägerkollegen von Interesse sein könnte weiter unter:
28.03.2018 Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind.Jagdjahr 2017/2018 für die Jagdstrecke vom 19.12.2017 bis 31.03.2018[mehr]
Ganzjährige Jagdzeit auf Schwarzwild eingeführt.
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
der Bundesgesetzgeber hat mit Wirkung ab heute, 14.03.2018, eine ganzjährige Jagdzeit auf Schwarzwild eingeführt. Der Elterntierschutz ( § 22 Abs.4 des Bundesjagdgesetzes) ist auf jeden Fall zu beachten.
Sachgebiet 30 Sicherheit, Katastrophenschutz und Lebensmittelüberwachung
Münchener Straße 9 | 86551 Aichach
Hans Greppmeier
Telefon: 08251 92-214
Telefax: 08251 92-184
Das neue Formular können Sie auf dieser Seite laden:
https://www.jagd-bayern.de/formulare-jagdliche-praxis.html
BJV - PKW Rabatte
https://www.bjv-service.de/pkw-rabatte-fuer-bjv-mitglieder/
Günstige Jagd KFZ Versicherung von Jäger zu Jäger
Wir haben eine günstige Jag KFZ Versicherung entwickelt, die Ihnen den Entschluss für ein zweites Fahrzeug/Jagdfahrzeug deutlich leichter macht!!!
Hier der Link zur Versicherung: https://www.jagd-kfz-versicherung.de/
12.01.2018 Suchen Sie den Dialog mit Ihren Jagdgenossen, um in Ihren Revieren gemeinsam die Anlage von Biotopen für Wildtiere, aber auch Vögel und Insekten zu planen. Jetzt können wieder Förderanträge gestellt werden. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitglieder.[mehr]
Erfolgreich durch die Erntejagden
22.09.2017 Landauf landab werden in diesen Tagen die Maisschläge abgeerntet. Dies ist nicht nur eine intensive Zeit für die Landwirte sondern auch wir Jäger sind gefragt. Denn in den Felden stecken die Sauen, die sich jetzt effektiv bejagen lassen. Was bei einer so genannten Erntejagd alles zu beachten ist, erläutert Dirk Waltmann....weiterlesen
Flyer_sichere_Erntejagd.pdf [ 625,1 KB ]
Bewegungsjagden_planen (1).pdf [ 1,8 MB ]
http://www.jagd-bayern.de/bjv-jagd-in-bayern.html
Im Hinblick auf die sich aus Osteuropa nähernde Afrikanische Schweinepest und die zum Teil sehr hohen Schwarzwildbestände hat die obere Jagdbehörde entschieden, die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen (z. B. Taschenlampen) per Allgemeinverfügung zuzulassen.
Die SVLFG verschickt Beitragsbescheide – legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein!
11.08.2017 Im August wurden von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLG) wieder Beitragsbescheide verschickt. Wir raten Ihnen dringend, innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Wochen dagegen Widerspruch einzulegen..... weiterlesen
Günstige Jagd KFZ Versicherung von Jäger zu Jäger
Wir haben eine günstige Jag KFZ Versicherung entwickelt, die Ihnen den Entschluss für ein zweites Fahrzeug/Jagdfahrzeug deutlich leichter macht!!!
Hier der Link zur Versicherung: https://www.jagd-kfz-versicherung.de/
18.08.2017
Jagd Apps und E-Paper
Meine Jagd-App
Jagdtagebuch, Schussbuch und Revierkarte. Entdecken Sie das neue Tool von jagderleben.
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Formulare & Vordrucke
Für Jäger die schnelle Info suchen.
https://www.jagderleben.de/service/formulare-vordrucke
Der Lebenskeiler beim Präparator
Der Dingelstädter Präparator Mario Priedemann ließ sich bei seiner Arbeit über die Schulter schauen und zeigt die Präparation eines Lebenskeilers.
17.03.2017 Jagdausrüstung Digitales Werkzeug
Mehr als die Hälfte aller Deutschen nutzen ein Smartphone. Mit Hilfe von Apps lässt es sich ein Handy auch für jagdliche Zwecke äußerst gewinnbringend einsetzen. Weiterlesen
14.07.2017
Wasserstoffperoxid zum Bleichen
Bleichen von Trophäen mit konzentriertem Wasserstoffperoxid
Änderung der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV)
Zum Bleichen der ausgekochten Schädelknochen wird meist konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung (30%) verwendet. Diese Lösung konnte man für diesen Zweck bisher in Apotheken und im Fachhandel erwerben, wobei das vorgeschriebene Formular (Anschrift des Erwerbers, Zweck der Anwendung usw.) zu unterschreiben war.
Seit Januar 2017 wurde die GefStoffV bundesweit geändert / verschärft. Demnach ist der Erwerb dieser konzentrierten (30%) Wasserstoffperoxid-Lösung von Privatpersonen, z.B. von Jägern zum Bleichen ihrer Trophäen nicht mehr möglich.
Erlaubt ist nur der Erwerb einer maximal 12%igen Lösung.
Vielleicht ist die neue Drohnenverordnung auch für manchen Jäger interessant.
09.03.2017 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/103504/index.php
Wuidi, das kostenfreie Wildwechselradar
PKW - Rabatte für BJV - Mitglieder
https://www.bjv-service.de/pkw-rabatte-fuer-bjv-mitglieder/
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weiter mit: Formulare - Puplikationen
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